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  • Von Kurt J. Heinz

Gericht: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Deutschlandradio gegen Gabriele Kuby



Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz gewonnen."

(MEDRUM) Der Presse- und Kunstfreiheit kommen eine Ausnahmestellung im Rechtssystem Deutschlands zu. Diese im Grundgesetz verankerten Freiheiten müssen in einer freiheitlichen Demokratie in besonders hohem Maße gewährleistet sein. Doch ist diese Freiheit auch nicht grenzenlos. Denn nicht alles ist den Medien- und Kunstschaffenden erlaubt, wie aus dem Verfahren von Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Dezember 2019 hervorgeht, insbesondere dürfen Personen auch nicht im Namen der Freiheit der Kunst verleumdet und geschmäht werden, wie es durch das Deutschlandradio und zuvor die Berliner Schaubühne gegen Gabriele Kuby geschehen ist.

Kuby setzt sich beim Oberlandesgericht gegen Deutschlandradio durch Kuby hat sich im Dezember 2019 in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamburg gegen Deutschlandradio durchgesetzt, nachdem in 2018 bereits der Berliner Schaubühne gerichtlich untersagt worden war, falsche Behauptungen und schwerwiegende Schmähungen zu wiederholen, wie es in dem Stück FEAR von Falk Richter geschehen war. Wegen seiner schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung hat Deutschlandradio, das zu den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern gehört, eine Geldentschädigung an die Schriftstellerin und Publizistin gezahlt.


Journalistische Rechtsverstöße

Bei der gerichtlich angefochtenen Sendung des Deutschlandradios handelte es sich um den Beitrag "Aufklären, verschärfen, provozieren – politisches Theater heute" von Thomas Klug, der im "Deutschlandfunk Kultur" 2016 erschien (siehe Abb. links). Durch das von Kuby angestrengte Verfahren wurde deutlich, dass der Sender seine journalistische Sorgfaltspflicht und die Beachtung der Rechte anderer in erheblichem Maße verletzt hat.

Dennoch hat Deutschlandradio nicht über die Persönlichkeitsverletzung durch Falk Richter berichtet, sondern lediglich die übergriffigen Stellen gelöscht und in einer Fußnote angemerkt: "Auf Grund einer rechtlichen Beanstandung wurde an dieser Stelle eine Textpassage entfernt." Es kommt aber weiterhin der Regisseur Falk Richter zu Wort, der zitiert wird: „Bei Gabriele Kuby war es ja so, dass ich sie extra im Original habe sprechen lassen, es ist ihre Stimme aus einer Rede. ..." Diese irreführende Behauptung ließ das Deutschlandradio unkommentiert stehen. Es bleibt unerwähnt, dass Falk Richter seine angeblichen Zitate durch völlig sinnentstellende Montagen gefälscht hat. Es bleibt auch unerwähnt, dass es Falk Richter vom Kammergericht Berlin untersagt worden war, einen Schauspieler sagen zu lassen: „Ich bin Gabriele Kuby … und hetze gegen Juden.“ Der Vorsitzende Richter hatte dazu ausgeführt, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe.

Keine Aufklärung für die Leser

Mit welcher Manipulation und Persönlichkeitsverletzung von Richter der Beitrag verbunden ist, und dass das Deutschlandradio bei der Wiedergabe manipulierter Äußerungen seine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hat, erfährt der Leser nicht. Der Sender hat es weder für nötig gehalten, den Leser und Zuhörer aufzuklären, noch sich bei Gabriele Kuby für seine schwerwiegenden Verletzungen zu entschuldigen. Das ist unvereinbar mit dem Anspruch von Medienschaffenden, aufklären zu wollen. Sie tun im Fall von Gabriele Kuby das krasse Gegenteil. Sie verleumden und verdunkeln und stellen sich damit selbst in ein undemokratisches Abseits. Der Leser kann sich also keineswegs darauf verlassen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender zuverlässig informiert und die Persönlichkeitsrechte achtet.

Neues Buch von Gabriele Kuby im Sommer

Gabriele Kuby hat enorme Anstrengungen unternehmen müssen, um sich gegen die erlittenen massiven Rechtsverletzungen zur Wehr setzen zu können. Im Gespräch meinte sie trotz aller Erleichterung über den positiven Ausgang des Verfahrens, es wäre ihr lieber gewesen, die dabei eingesetzte Kraft in ihre Bücher investieren zu können. Aber es sei für sie sehr belastend gewesen, derart verleumdet zu werden, wie dies durch die gefälschten Zitate von Falk Richter und deren Verwendung beim Deutschlandradio geschehen sei.

Die Autorin zahlreicher Bücher arbeitet gerade an einem neuen Buch, das noch in diesem Sommer im fe-Medienverlag erscheinen soll. Das bisher bedeutendste Werk der gelernten Soziologin, ist "Die globale sexuelle Revolution", das in bisher 14 Sprachen erschienen ist. Zum erfolgreichen Rechtsstreit sagt Kuby: "Eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat und mich: Ich habe im Rechtsstreit gegen den Deutschlandfunk in zweiter Instanz gewonnen.



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