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  • Die Tagespost

Das Bundesverfassungsgericht erlässt ein drittes Geschlecht


Am 10. Oktober entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsgesetz neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ ein drittes Geschlecht positiv angeboten werden müsse. Das Urteil wurde mit 7 : 1 Stimmen gefällt. Mitglied des Ersten Senats ist Richterin Susanne Baer, die von 2003 bis 2010 Direktorin des GenderKompetenzZentrums der Humboldt Universität war. Das BVG macht keinen Vorschlag, wie dieses dritte Geschlecht positiv zu bezeichnen sei. Das ist verständlich, denn es gibt kein drittes Geschlecht. Was es gibt, sind äußerst seltene organische Missbildungen der Geschlechtsmerkmale (Intersexualität) – der Evolutionsbiologe Axel Mayer spricht in Deutschland von 20.000 Betroffenen bei einer Bevölkerung von achtzig Millionen. Es gibt außerdem Menschen mit einer psychischen Störung der Geschlechtsidentität (Transsexualität), welche als solche in der offiziellen Diagnoseliste ICD 10 geführt wird.

Ob sich das Urteil nur auf Intersexualität bezieht oder auch auf Transsexualität, wird im Unklaren gelassen. Auf jeden Fall stößt es die Tür auf, die Geschlechtsidentität der willkürlichen Entscheidung des Menschen zu überantworten. Dies war von Anfang an das Ziel der Gender-Ideologie. Der Fanfarenstoß für diese Ideologie war das 1990 erschienen Buch von Judith Butler mit dem Titel: Gender Trouble –Feminism and the Subversion of Idenity. Eine Vorstufe für die Auflösung der Geschlechtsidentität war die lautlose Einführung des Begriffs „sexuelle Orientierung“ als Kriterium der Anti-Diskriminierung in den Amsterdamer Vertrag von 1999. Damit war jede sexuelle Abweichung von der Heterosexualität unter staatlichen Schutz gestellt.

2012 hat der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme zur Intersexualität der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Weg gebahnt. Ein „drittes Geschlecht“ solle eingeführt oder die Geschlechtsbezeichnung ganz abgeschafft werden, denn es sei ein „nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrechts und das Recht auf Gleichbehandlung“, wenn Menschen mit Differences of Sex Development (DSD) gezwungen würden, sich im Personenstandsregister der Kategorie männlich oder weiblich zuzuordnen. Dieser Argumentation schließt sich nun das BVG an. Zutreffend sagt das Gericht: „Der Zuordnung zu einem Geschlecht kommt für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zu; sie nimmt typischerweise eine Schlüsselposition sowohl im Selbstverständnis einer Person als auch dabei ein, wie die betroffene Person von anderen wahrgenommen wird.“ Das Gericht fährt fort: „Dabei ist auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind“ – aber vielleicht einer der 70+ Identitäten, die Facebook anbietet. Selbstbestimmte Identitäten nicht zu schützen, wäre ein Eingriff ins Grundgesetz, denn „dieses gebiete nicht, das Geschlecht ausschließlich binär zu regeln“. Dies zu tun, wäre Diskriminierung. Es soll eine menschliche Befindlichkeit geschützt werden, die einen Großteil der Betroffenen in Verzweiflung und Selbstmord treibt. Die Natur fügt sich nicht der anthropologischen Anmaßung: Vierzig Prozent aller Menschen mit einer Störung der Geschlechtsidentität machen Selbstmordversuche und zwar ebenso vor wie nach Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung. Diese Menschen brauchen therapeutische Hilfe und nicht die gesetzliche Festschreibung ihres Zustandes als Identität.

Die Ordnungsinteressen des Staates und der finanzielle Aufwand (z. B. zur Änderung sämtlicher zweigeschlechtlicher Formulare) rechtefertige die Verwehrung einer „weiteren positiven Eintragungsmöglichkeit nicht“. Wie beruhigend, wenn das Gericht versichert, es werde „niemand gezwungen, sich diesem weiteren Geschlecht zuzuordnen“! Aber jeder Mann und jede Frau und jedes Kind werden vom Staat mit der anthropologischen Lüge konfrontiert, dass es ein drittes Geschlecht gebe. Besonders demokratische Eltern werden in Zukunft ihrem Kind die Wahl des Geschlechts überlassen. Sollte es Anzeichen von Unzufriedenheit mit seinem Geschlecht erkennen lassen – genannt Gender Disphoria – so werden ihm pubertätsblockierende Hormone verabreicht mit einer bedauerlichen Nebenwirkung: Lebenslange Unfruchtbarkeit. Gewiss wird es eine Diskriminierung der drittgeschlechtlichen Menschen sein, falls sie nicht heiraten, Kinder bekommen und Kinder adoptieren dürfen. Was gleichgeschlechtliche Paare dürfen, müssen auch drittgeschlechtliche dürfen! Und die Identität der Kinder? Die scheint kein Gericht zu interessieren.

Die Preisgabe der vorgegebenen Geschlechtsidentität an „die selbstbestimmte Entwicklung der Persönlichkeit“ ist in der Tat, wie das Gericht sagt, „keine Marginalie“ und ihr Zerstörungspotential unabsehbar. Nun ist die rechtliche Grundlage geschaffen, Kinder ab dem Kindergarten darüber aufzuklären, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Bilderbücher, in denen der Prinz den Prinzen heiratet, kennen sie schon. Vielleicht werden ihnen nun Bilderbücher angeboten mit Abbildungen, wie sie auf dem Plakat für den Life Ball 2014 kurz nach dem Eurovisionssieg von Conchita Wurst in Wien zu sehen waren: Ein nacktes Weib mit schwellenden Brüsten und Penis. Conchita Wurst möchte übrigens wieder Tom Neuwirth heißen und befindet sich in psychischer Behandlung wegen Depressionen. Hier wird im Dienste einer Ideologie mit Menschen Schindluder getrieben, die an einer schweren Störung ihrer geschlechtlichen Identität leiden. Ungehört verhallt ist die Mahnung Benedikt XVI. in seiner Bundestagsrede am 22. September 2011: „Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und die er nicht beliebig manipulieren kann.“

Eine Ideologie, welche die Wirklichkeit leugnet, muss totalitär werden, und sie wird es! Wer daran festhält, dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, und daran, dass es nur zwei Geschlechter gibt, der befindet sich nicht mehr in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung. Wann wird die Bibel bereinigt, auf deren erster Seite steht: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild, als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie“?


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